Kategorie: Politik


  • Weg von den Stromkonzernen

    Der Spiegel berichtet, dass die vier großen Stromkonzerne E.ON, Vattenfall, RWE, EnBW einen Rabatt für Großkunden im neuen Energiewirtschaftsgesetz festschreiben wollen. Ab einem bestimmten Verbrauch sollen solche Kunden nur noch die Hälfte der Netznutzungsentgelte zahlen.

    Die Einnahmeverluste sollen aber von allen anderen Kunden getragen werden, auch den Privatkunden. Umverteilung von unten nach oben im Strommarkt?

    Was tun? Das einfachste: Zu einem kleinen Stromversorger wechseln, der sogar auf Atomstrom verzichtet. Ich bin schon seit über zwei Jahren bei Greenpeace Energy. Warum die? Weil sie sich verpflichten, jeden Neukunden nach zwei Jahren aus neu gebauten Kraftwerken zu versorgen. Sie investieren also in saubere Energiequellen.

    Auch bei den Großen kann man „Öko-Strom“ bekommen. Doch da wird oft Strom teuer verkauft, den die Konzerne ohnehin längst erzeugen: Aus längst abgeschriebenen alten Wasserkraftwerken oder aus ein paar Prestige-Öko-Projekten. Der wird dann noch mit Preisaufschlag verkauft und die normalen Kunden erhalten eben einfach mehr Atomstrom. Also keine Alternative.


  • Patente wieder bei den Fischen

    Schon wieder: Softwarepatente stehen wieder auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des EU-Fischereirats.

    Damit soll die „Richtlinie über die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen“ erneut einfach durchgewunken werden.

    Deshalb wiederholt der FFII die Aktion vom Dezember und ruft erneut dazu auf, Bundesministerin Renate Künast zu schreiben, damit der Tagesordnungspunkt gestrichen wird. Dazu reicht der Antrag eines einzigen Mitgliedslandes aus, weil der Tagesordnungspunkt erst vier Tage vor der Sitzung eingebracht wurde.

    Die Bundesregierung muss diesen Antrag eigentlich stellen. Denn der Bundestag hat sich gegen die Softwarepatentrichtlinie ausgesprochen.

    Also: Schreibt Frau Künast! Zum Beispiel über die Kontaktseite des Künast-Ministeriums.


  • Polen verhindert Softwarepatente

    Polen sei Dank kommen Softwarepatente in Europa nicht so schnell wie befürchtet.

    Polen verlangte, dass der Punkt von der Tagesordnung des Landwirtschatsrates gestrichen wird.

    Damit ist jetzt noch etwas mehr Zeit, Protest zu organisieren.

    Frau Künast hat nach Protesten darauf verzichtet, selbst zu der Sitzung des Landwirtschaftsrates zu fahren. An ihrer Stelle nahm der Stellvertretende Ständige Vertreter der Bundesregierung in Brüssel, Peter Witt, an der Sitzung teil.

    Grund dafür dürfte sein, dass ihre eigene Partei sich gegen Softwarepatente ausgesprochen hat. Außerdem hatte es Proteste vor der Sitzung gegeben.

    Berichte im Wiki des FFII, bei Heise und bei Spiegel Online


  • Protest gegen Softwarepatente

    Ein offener Brief des Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII):

    Sehr geehrte Frau Ministerin Künast!

    Auf der Ministerratssitzung kommenden Dienstag und Mittwoch steht die Richtlinie KOM 2002/0047 (KOD) „über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ (Softwarepatent-Richtlinie) in der Liste der A-Punkte.

    Diese Liste darf nicht angenommen werden.

    Erheben Sie bitte gleich anfangs, wenn vom Ratsvorsitzenden nach Annahme der Agenda gefragt wird, ihre Stimme, und verlangen Sie, die Softwarepatent-Richtlinie von der Liste der A-Punkte zu nehmen.

    Gemäß den Verfahrensregeln des Rates muss die vorläufige Tagesordnung 14 Tage im voraus zugestellt werden. Die Softwarepatent-Richtlinie kam höchstens 2 Tage vor der Sitzung auf die Tagesordnung.

    Gemäß Artikel 3 Punkte 7-8 der Verfahrensregeln genügt es, wenn ein Vertreter diese späte Einbringung ablehnt.

    Der vorgeschlagene Text genießt keine qualifizierte Mehrheit im Rat. Er wurde unter Verletzung der Geschäftsordnung des Rates in letzter Minute in die Tagesordnung eingefügt.

    1. Polens Regierung hat am 19. Mai und erneut am 16. November bekräftigt, dass sie den Ratsvorschlag nicht unterstützen kann. Damit fehlt dem Ratsvorschlag aufgrund der seit 1. November geltenden Stimmengewichtung eine qualifizierte Mehrheit.

    2. Die Niederlande sind durch Beschluss ihres Parlament am 1. Juli 2004 zur Enthaltung verpflichtet worden, was ebenfalls (auch ohne Polen) bedeutet, das der derzeitige Ratsentwurf keine qualifizierte Mehrheit mehr genießen dürfte.

    3. Weder von Polen noch von den Niederlanden hat es seit dem 1. November eine Unterstützung für den Ratstext gegeben. Falls die Niederlande für den Ratstext votieren, droht dem Minister Brinkhorst ein Misstrauensvotum im Parlament, welches wiederum zu seiner Entlassung führen könnte.

    4. Eine Neuabstimmung ist nötig, da die Geschäftsordnung des Rates eine qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der offiziellen Verabschiedung verlangt. Auch wenn ein Punkt als A-Punkt aufgelistet wird, bedeutet dies nur, dass keine Diskussion erforderlich ist, nicht dass er keiner erneuten Abstimmung bedürfte.

    5. Der Gesetzestext des Rates ist von allen Fraktionen des Deutschen Bundestags als unzureichend kritisiert worden. Er genügt insbesondere nicht den Anforderungen an Klarheit und Ausgewogenheit, die an einen Gesetzesentwurf mit dermaßen weit reichender Bedeutung gestellt werden müssen.

    6. Die zum Ratsentwurf gehörigen Erklärungsdokumente wurden erst Anfang Dezember verfügbar, so dass die laut Zusatzprotokoll zum Amsterdamer Vertrag nötige sechs-Wochen-Frist zur Konsultation
      nationaler Gremien zum Zeitpunkt der Ratssitzung erst zur Hälfte verstrichen sein wird.

      Wie wichtig dies ist, zeigt bereits die nach der COREPER-Sitzung (15. Dezember) eilig einberufene Sondersitzung des niederländischen Parlaments.

    7. Die neuen Erklärungsdokumente sind für die Auslegung des Ratsstandpunktes durch das Parlamentes maßgeblich, und sie fügen neue Aussagen hinzu, die für die Bundesregierung unakzeptabel sein müssen:

      Der Ratspapier lehnt sämtliche Änderungsvorschläge des Europaparlaments ab. Anstelle einer Begründung wird lediglich lapidar angemerkt, die Parlamentsänderungen seien „nicht mit TRIPs vereinbar“ oder spiegelten nicht die „gängige Praxis“ wieder.

      1. Die schriftlich dokumentierte Auffassung aller Bundestagsfraktionen hält dem ersten Argument entgegen, dass TRIPs ausdrücklich Urheberrechtsschutz für Software verlangt, nicht aber eine Ausdehnung des Patentwesens auf Software.

      2. Den sowohl vom Justizministerium als auch von allen Bundestagsfraktionen geäußerten Sorgen über die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes zu entnehmen, dass die „gängige Praxis“ eben das ist, was durch die Richtlinie korrigiert werden soll, nicht das, woran die Richtlinie angepasst werden muss.
    8. Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente im Amsterdamer Vertrag ermutigt ausdrücklich zu einer Beteiligung der nationalen Parlamente am EU-Gesetzgebungsprozess und sieht keineswegs vor, den Ministerrat davon auszunehmen.

      Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, die Einbringung der Standpunkte mehrerer nationaler Parlamente (NL und DE) in die Entscheidungsfindung des Rates behindern zu wollen.

    Fazit: Ohne Neuabstimmung und Einbringung der Standpunkte der Parlamente von NL und DE in die Entscheidungsfindung kann keine legitmierte Entscheidung im Rat zustande kommen.

    Jeder Versuch einer Verabschiedung ohne Legitimation ist mit der Geschäftsordnung des Rates der EU nicht vereinbar.

    Inhaltlich hat der Rat hat keine ordentliche Arbeit abgeliefert. Wie der Bundestag festgestellt hat, hat der Rat die wesentlichen Änderungsanträge des Europäischen Parlaments und deren Zielrichtung ignoriert. Er hat ein Dokument produziert, das, versteckt in irreführenden Schachtelsätzen mit doppelten Verneinungen, eine grenzenlose Patentierbarkeit von Rechenregeln, Datenstrukturen und Prozessbeschreibungen ermöglicht und jede wirksame Begrenzung vereitelt. Dieses Dokument wurde von genau derjenigen Arbeitsgruppe nationaler Patentamter erarbeitet, die auch im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes über genau diejenige ausufernde Patentierungspraxis präsidiert haben, gegen die das Europäische Parlament und der Bundestag sich wenden. Diese Ministerialbeamten haben sich jedoch an den angesprochenen Problemen vorbeigedrückt und versuchen nun, mit Hilfe dubioser Verfahrenstricks ein heißes Eisen loszuwerden.

    Es wäre höchst fahrlässig, nun dem Europäischen Parlament die Aufgabe zuzuschieben, den Ratsvorschlag Richtlinie durch einen komplexen Abstimmungsprozess, dem in zweiter Lesung ungleich höhere Hürden gesetzt sind, zu korrigieren. Selbst wenn dies gelänge, käme danach der Vorschlag wieder zu der gleichen Arbeitsgruppe zurück, die sich schon bisher erfolgreich um eine Beschäftigung mit den Problemen gedrückt hat.

    Die Konsequenzen einer schlechten Richtlinie sind
    vom Bundesdelgiertenparteitag der Grünen am 3. November sehr deutlich aufgezeigt worden. Auch der Verbraucherschutz ist stark betroffen. Patente stellen, anders als etwa Urheberrechte und Marken, einen drastischen Eingriff in die Freiheit anderer dar. Deshalb waren sie traditionell auf das Gebiet der industriell angewandten naturwissenschaftlichen Forschung beschränkt. Mit der Ausweitung auf die Datenverarbeitung geraten aber nunmehr normale Büroarbeitsplätze und Wohnzimmer in die Schusslinie. Computerbenutzer sind zugleich Konsumenten und Produzenten. Als Produzenten werden sie durch Patente, insbesondere durch die von der Ratsarbeitsgruppe eingeführten Programmansprüche, empfindlich in ihren schöpferischen Freiheiten getroffen. Als Konsumenten zahlen sie höhere Preise für schlechtere und weniger sichere Software. Die negativen volkswirtschaftlichen Folgen von Softwarepatenten sind durch zahlreiche Studien belegt. Einige dieser Studien wurden von der EU und der Bundesregierung in Auftrag gegebenen. Für eine vorteilhafte Wirkung von Softwarepatenten auf die Wirtschaft oder die Verbraucher fehlt darin jeglicher Hinweis. Wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde wichen die Patentbeamten und Großkonzernfreunde im EU-Rat bislang dem Thema aus und setzten stattdessen auf irreführende Wortspiele und demokratiefeindliche Verfahrenstricks.

    Sehr geehrte Frau Ministerin,

    Für das unselige Wirken der Patentrechts-Arbeitsgruppe im EU-Rat ist unser Justizministerium maßgeblich mitverantwortlich. Ob Sie sich diesem Treiben entgegen den Regeln der Geschäftsordnung und entgegen dem erklärten Willen aller Parteien des Bundestages und insbesondere entgegen dem sehr deutlichen Beschluss der Grünen Delegiertenkonferenz vom 3. November zum Erfolg verhelfen möchten, liegt aber in Ihrem Ermessen.

    Aufgrund der Geschäftsordnung des Rates können Sie
    diesmal die Softwarepatent-Richtlinie auch ohne Begründung von
    der Tagesordnung nehmen lassen.

    Wir bitten Sie, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

    Weitere Informationen finden Sie unter


  • Internet-Zeitung für Hamburg

    Hamburg und Tageszeitungsvielfalt? Das passt nicht in einen Satz. Die Mopo kämpft noch mit der Bild-„Zeitung“ und dann gibt es noch den inzwischen auch schon geschrumpften Hamburg-Teil der TAZ. Aber ernste Konkurrenz ist das nicht. Nein, der Zeitungsmarkt in Hamburg ist fest in der Hand von Springer.

    Die Deutsche-Journalisten-Union (dju) möchte das ändern. Die Gewerkschaft „möchte ein Forum schaffen, das die Fachszene für ein neues Presseprodukt zusammenbringt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

    Die Frankfurter (!) Rundschau berichtet über Erfahrungen von Teilnehmern, die es schon einmal versucht haben:

    So der ehemalige Herausgeber der Hamburger Rundschau, Jo Müller, der seine acht Jahre bei dem Blatt als „teuersten meines Lebens“ bezeichnete. „Man muss viel Geld für ein Zeitungsprojekt in die Hand nehmen“, warnte Müller. Jürgen Bischoff, der Anfang der Achtziger versuchte, die Wochenzeitung Kieler Rundschau zu etablieren, berichtete, wie der Platzhirsch Kieler Nachrichten unverhohlen Anzeigenkunden der Rundschau gedroht habe, sie nicht mehr in den Kieler Nachrichten erscheinen zu lassen, wenn sie gleichzeitig bei der Konkurrenz schalteten.

    Keine gute Ausgangsbasis.

    Jo Müller folgere daraus, dass eine Internetzeitung eher realisierbar sei und bekomme dabei Unterstützung von „jüngeren Medienschaffenden“.

    Schön wäre es ja. Ich würde für so eine Zeitung sogar ein Online-Abo abschließen.


  • Wir arbeiten doch länger

    Ich habe mich ja schon gefragt, ob ich eigentlich der Einzige ohne 35-Stunden-Woche bin?

    Nun haben wir es auch offiziell: So faul sind wir gar nicht, wie uns die neoliberalen Propagandisten einreden wollen.

    Laut des aktuellen Wochenberichts (PDF) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung arbeiten die Deutschen nämlich im Durchschnitt 41 Stunden die Woche.

    Eine „statistische Überraschung“ nennt das der Spiegel. Wie lange diese Erkenntnis wohl hält? Sicher wird noch in diesem Jahr eine große Geschichte unter der Überschrift „Wir müssen alle länger arbeiten“ im Spiegel erscheinen.


  • Die CDU und die Gesundheit

    Laut FAZ fasste Friedrich Merz bei einer Telefonkonferenz des CDU-Präsidiums den Kompromiss zwischen CDU und CSU zur Gesundheitsreform so zusammen:

    Also, es gibt zwei gute Nachrichten und eine schlechte. Die erste gute Nachricht ist, dass der Dauerkonflikt mit der CSU über die Gesundheitsreform zu Ende ist. Die schlechte Nachricht ist, dass das Ganze einen unglaublichen bürokratischen Aufwand verursachen würde. Aber damit können wir leben, denn die zweite gute Nachricht lautet: das Ding wird so nie kommen. Das verhindert die FDP.

    Diese Haltung sei eher Konsens als Minderheitsmeinung, schreibt die FAZ.

    Fazit: Ein brauchbares Konzept für die Gesundheitsreform ist schon lange nicht mehr das Ziel der CDU. Hauptsache das Thema ist vom Tisch. Dann wird populistisch Wahlkampf geführt mit einem unfinanzierbaren Konzept. Sollte man gewinnen und dann leider tatsächlich gestalten müssen, hat man ja noch die FDP, die „leider, leider alles verhindert“. Oder zum Glück, dann blamiert man sich nicht.


  • Zukunft der Wehrpflicht – Fachtagung der SPD

    Die Redebeiträge zur SPD-Fachtagung „Zukunft der Wehrverfassung“ sind jetzt im Internet verfügbar.


  • Die SPD und die Wehrpflicht

    Die SPD diskutiert die Wehrpflicht. Im nächsten Jahr soll ein Parteitag entscheiden, ob die SPD weiter für die Wehrpflicht ist.

    In der demnächst noch 250.000 Mann starken Bundeswehr wird es bald nur noch 30.000 Wehrpflichtige geben. Nur noch ein kleiner Teil der Wehrpflichtigen wird eingezogen. Wir haben also keine Allgemeine, sondern nur noch eine Auswahlwehrpflicht.

    Passend dazu brachte NDRInfo in seiner Sendung „Streitkräfte und Strategien“ einen historischen Rückblick (PDF, etwa ab Seite 10) von Prof. Wolfram Wette auf die SPD und die Wehrpflicht – und auf die damit verbundenen Hoffnungen:

    Die frühen Sozialdemokraten verstanden die Wehrpflicht als ein Recht zur Teilhabe an der Staatsmacht. Sie hofften, die Allgemeine Wehrpflicht als einen Hebel zur politischen Veränderung einsetzen zu können. Eben dieses meinte der sozialdemokratische Parteiführer August Bebel, als er im Jahre 1872, während des Leipziger Hochverratsprozesses, öffentlich ausführte – Zitat: „Mit dem Immer-weiter-um-sich-Greifen der sozialistischen Idee werde dieselbe auch unter dem Militär verbreitet werden, und schließlich könne es wohl dahin kommen, dass, wenn das Militär zum Schießen kommandiert werde, es ganz woanders hin schieße, als ihm geheißen werde.“

    Die Hoffnung habe sich nicht erfüllt. Eher sei es umgekehrt gewesen und der Militarismus sei noch gestärkt worden.

    Nach dem 2. Weltkrieg war die SPD erst einmal schlauer. 1955, bei den Beratungen der neuen Wehrgesetze, führte der sozialdemokratische Rechtsexperte Adolf Arndt aus:

    Demokratie und Militär sind bei allen Völkern und zu allen Zeiten schwer miteinander vereinbare Gegensätze gewesen. Demokratie ist ihrem Wesen nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Das Gesetz des Militärs aber ist der Gehorsam in einem Verband, der durch Befehl regiert wird. Demokratie ist Aufteilung der Macht und Gleichgewicht durch gegenseitige Kontrolle. Militär ist Zusammenballung der Macht und Unterordnung.

    Und der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Erler, sagte:

    Der Geist der Gesamtarmee hängt – auch wenn Sie die Wehrpflicht einführen – nicht von der Gesinnung der Wehrpflichtigen, sondern von der Gesinnung des Kerns und der Vorgesetzten ab, […] denn der ist in beiden Fällen identisch.

    Wer glaubt, eine im Kern undemokratische Armee durch Wehrpflichtige demokratisieren zu können, irrt sich. Eine Armee ist so wie ihre Führungskräfte – egal ob Wehrpflicht- oder Berufsarmee.


  • Genosse Nachwuchs

    Das kann Genosse Karteileiche (nämlich mich) doch noch zu einer Parteiveranstaltung locken! Olaf Scholz lädt ein:

    „Genosse Nachwuchs“ ist der amüsante und kritische Erfahrungsbericht des frisch gebackenen „Genossen“ Nicol Ljubic. Angespornt durch den Wunsch, etwas zu verändern, begibt sich der Autor selbst als aktives Parteimitglied in die Niederungen der ältesten Volkspartei Deutschlands, der SPD. Er führt Tagebuch über Eingewöhnungsphase, Wahlkampf, Arbeit an der Basis und Begegnungen mit den ganz Großen der Politik. In herzlich-spöttischer Weise schildert Nicol Ljubic sein Freud und Leid im Umgang mit persönlichem und schriftlichem Kontakt zur Partei, unter anderem auch mit dem vorherigen Generalsekretär der SPD, Olaf Scholz.

    Nicol Ljubic feierte den Wahlsieg Gerhard Schröders bei der Bundestagswahl 1998, damals war er noch kein Parteimitglied, auf einer Wahlparty in der Holstenstraße. Nur wenige Meter weiter feierte Olaf Scholz seinen Einzug in den Deutschen Bundestag, als Direktkandidat des Wahlkreises Hamburg-Altona. Auch in Berlin wohnen beide nur wenige Straßen voneinander entfernt, im Bötzowviertel im Prenzlauer Berg.

    19:30 Uhr am Montag, 08. November 2004
    Ort:
    Foyer Altonaer Theater
    Museumstr. 17, Ottensen

    Rezension bei: Nico, Vorwärts, Spiegel