Mehr als „Seufz!“ fällt mir als Sozi dazu auch nicht mehr ein.
Wer das NetzDG will, will das Unmögliche, überfordert das Recht, reibt an einer Pet-Flasche, aber hofft auf einen Dschinn.
Mehr als „Seufz!“ fällt mir als Sozi dazu auch nicht mehr ein.
Wer das NetzDG will, will das Unmögliche, überfordert das Recht, reibt an einer Pet-Flasche, aber hofft auf einen Dschinn.
Nein, tut es nicht. Das haben die Züricher getan.
Der Gemeinderat von Zürich hatte schon 2006 den Aufbau eines eigenen Glasfasernetzes beschlossen. Nun war eine neue Volksabstimmung nötig, weil für den Ausbau neue Kredite erforderlich sind.
Wäre das nicht einmal ein Thema für eine Volksabstimmung in Hamburg?
Hamburg hatte einmal einen „eigenen“ Internetprovider: Hansenet. Die Stadt hat den Fehler gemacht, das Netz an die Telecom Italia zu verkaufen.
Damit haben die Bürger der Stadt keinen Einfluss mehr auf die Entwicklung der Telekommunikationsnetze.
Die Stadt will Teile der Versorgungsnetze wieder übernehmen. Hier böte sich die Chance, Einfluss zu nehmen. Der Senat sollte die Versorgungsunternehmen verpflichten, bei Leitungsarbeiten auch Glasfaser zu verlegen.
Als Mitkläger freut mich das natürlich besonders:
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. (Heise mit noch viel mehr Details)
Was die SPD und speziell Herr Wiefelspütz wohl dazu sagt? Werden die es jetzt endlich begreifen?
Der AK Vorratsdatenspeicherung fordert die Aufhebung der EU-Richtlinie.
Weitere Berichte wird es sicherlich bei Netzpolitik.org geben.
Ergänzung:
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. (Aus dem Heise-Artikel)
Also doch noch viele Chancen für die Regierung, eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Aber immerhin ist die Öffentlichkeit jetzt aufmerksam geworden. Bürger, sei wachsam! ist jetzt die Devise.
Ein Linkskurs wird die SPD nicht retten. Da ist nämlich schon jemand: die Linkspartei.
Die kann problemlos linke Opposition sein, weil sie nicht mit einer früheren Regierungsbeteiligung belastet ist. Sie hat der Agenda 2010, der Rente mit 67 und dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan niemals zugestimmt.
Das wird die SPD noch zu spüren bekommen: Die Linkspartei wird Anträge einbringen, die Rente mit 67 und die Hartz 4 Reformen rückgängig zu machen. Sie wird fordern, die Bundeswehr sofort aus Afghanistan abzuziehen.
Bei einem Wettrennen nach links kann die Linkspartei wie der Igel im Märchen immerzu rufen: „Ick bün all dor!“
Diese Strategie der Anpassung hat schon bei den Grünen nicht funktioniert.
Nach dem Sturz Helmut Schmidts änderte die SPD ihre Politik. Die neu gegründeten Grünen zogen immer mehr Wähler an sich, die SPD wollte sie wieder zurückholen.
Die SPD-Linken setzten gegen die Regierungspragmatiker einen Kurswechsel durch. Die SPD lehnte jetzt die Stationierung der Pershing-II-Raketen in Deutschland ab. Aufkleber mit „Atomkraft – nein danke!“ zierten fortan auch Autos von Sozialdemokraten. Statt Plastikkugelschreibern verteilten Wahlkämpfer Bleistifte – natürlich unlackiert – und Stofftaschen.
Genutzt hat die Anpassung an den grünen Zeitgeist nur den Grünen. Sie sind inzwischen stärker denn je.
(Der Autor bekennt sich schuldig, als Juso daran mitgetan zu haben.)
Kleine Zirkel, undurchsichtige Clans, durch nichts legitimierte Cliquen basteln dieser Tage in ihren Hinterstübchen an Personaltableaus. Was scheren sie die Mitglieder? Die haben dann, wenn in den Parteiloligarchien demnächst alles geklärt und abgesegnet ist, einstimmig zu nicken und uniform Folge zu leisten. Man wird ihnen herrisch von oben, aus dem Binnenraum der Cliquen, zurufen: Es sei nun keine Zeit für ausufernde Debatten und unfruchtbares Gezänk!
Ich fürchte, so wird es kommen.
Und es wird dauern, auf jeden Fall länger als die vier Jahre bis 2013.
Vielleicht sogar noch einmal genau so lange wie nach der Abwahl Schmidts? Bis die Generation Agenda 2010 aus den Ämtern gewachsen ist?
Wenn er auch nicht gegen das Sperrgesetz gestimmt hat, geantwortet hat Niels Annen auf meinen Brief:
Lieber Andreas, vielen Dank für Deine Email und Deinen Hinweis, dass Du Dich der Erklärung des Online-Beirats der SPD anschließt. Ich kann einige der darin enthaltenen Argumente gut verstehen. Dennoch haben mich letzendlich folgende Überlegungen überzeugt und dazu bewogen für das Gesetz zu stimmen: Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.
In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.
Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.
Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.
Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.
1. „Löschen vor Sperren“:
Die Regelung kodifiziert den Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.
2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.
3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4. Spezialgesetzliche Regelung:
Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.
5. Befristung:
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.
Ich hoffe Du kannst auch einige meiner Argumente nachvollziehen. In jedem Fall bitte ich Dich, die Gesamtleistung der SPD nicht an einer einzigen Frage zu messen. Es liegt doch in der Natur eines solchen Zusammenschlusses, dass die einzelnen Mitglieder nie in allen Punkten übereinstimmen können. Mir geht das selbst oft genug auch so. Trotzdem weiß ich, dass man Politik nur mit Verbündeten gestalten kann und wir Kompromisse eingehen müssen. Bitte trete nicht aus der Partei aus. Wir brauchen kritische Parteimitglieder, die uns auch wissen lassen, was sie von einzelnen Positionen und Gesetzen halten.
Viele Grüße,
Niels Annen