Als Mitkläger freut mich das natürlich besonders:

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.  (Heise mit noch viel mehr Details)

Was die SPD und speziell Herr Wiefelspütz wohl dazu sagt? Werden die es jetzt endlich begreifen?

Der AK Vorratsdatenspeicherung fordert die Aufhebung der EU-Richtlinie.

Weitere Berichte wird es sicherlich bei Netzpolitik.org geben.

Ergänzung:

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. (Aus dem Heise-Artikel)

Also doch noch viele Chancen für die Regierung, eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Aber immerhin ist die Öffentlichkeit jetzt aufmerksam geworden. Bürger, sei wachsam! ist jetzt die Devise.