• Die Demonstration und die Israel-Fahne

    Antifaschismus schützt offenbar vor Antisemitismus nicht.

    Als die Demonstration gegen den Naziaufmarsch startete, standen am Rand einige Demonstranten mit Israel-Fahnen und beschimpften die Teilnehmer der Demonstration.

    Durch Berichte von verschiedenen Augenzeugen bei FSK kann ich mir das nun erklären.

    Als sich die Demonstration aufstellte, begannen wohl einige Teilnehmer Israelfahnen zu schwenken.

    Das hat wohl einige Teilnehmer der Demonstration sehr gestört. Die Fahnenträger sollen mit „Mörder! Mörder!“-Rufen aus der Demo gedrängt worden sein.

    Ich bin ja bereit, auf solchen Demonstrationen so manches zu ertragen, einfache Parolen und sehr merkwürdige Meinungen.

    Aber wenn ich so etwas mitbekomme, komme ich doch sehr ins Grübeln. Das ist ja eine echte Schande. Ob ich noch einmal auf so eine Demonstration gehe?
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  • Hamburgs Wasserwerfer verteidigen Nazis

    Auch die folgende Meldung kam über FSK:

    Als die Nazidemo von der Polizei für beendet erklärt wurde, wurden die Nazis nicht etwa wie die Gegendemonstranten auseinander getrieben.

    Eine Reporterin des FSK berichtete, es sei zwar ein Wasserwerfer aufgefahren, aber er ziele nicht auf die Nazidemo, sondern in die andere Richtung, als ob die Nazis gegen Gegendemontranten (die gar nicht da waren) geschützt werden sollten.
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  • Anwohner dürfen keine Transparente hängen

    Zur Nazidemo in Hamburg gerade folgende kleine Geschichte durch FSK.

    Einige Anwohner der Jarrestraße, durch die rechte Demonstranten heute zogen, haben offenbar Transparente aus dem Fenster gehängt.

    Die Polizei drohte damit, diese Wohnungen deshalb zu stürmen. Die Transparente dürften angeblich nicht hängen.

    Mit Hilfe des Ermittlungsausschuss konnte die Situation offenbar entschärft werden.

    Die Polizei in Hamburg scheint heute wirklich alles getan zu haben, dass die Nazidemo sauber durchgeführt werden konnte.
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  • Kaff auch Mare Crisium

    Dank dieses Beitrags in der de.rec.buecher auf eine neue Seite zu „Kaff auch Mare Crisium“ von Arno Schmidt aufmerksam geworden.
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  • Radiotipp: Arno Schmidts Gelehrtenrepublik

    Morgen wäre Arno Schmidt 90 geworden.

    Passend dazu strahlt Deutschlandradio Berlin eine Hörspielfassung der Gelehrtenrepublik aus.
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  • Evangelischer Bischof Wolfgang Huber zur Kopftuchdebatte

    In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau äußert sich der evangelische Bischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Wolfgang Huber zum Kopftuchstreit:

    FR:Ein anderes Thema. Was halten Sie vom Vorstoß des Bundespräsidenten im Kopftuchstreit?

    Huber: Dem Ausgangspunkt stimme ich zu: Religiöse Symbole müssen im Blick auf das Grundrecht der Religionsfreiheit gleich behandelt werden. Doch das Tragen des Kopftuchs ist nicht umstritten, weil es ein Ausdruck des islamischen Glaubens wäre, sondern weil es ein politisches Symbol ist. Die Kopftuchpflicht stammt nicht aus dem Koran, sondern gehört in den Entwicklungszusammenhang des Islamismus. Das hat der Bundespräsident gar nicht angesprochen.

    FR: Johannes Rau sagt, bei einem Kopftuchverbot sei die Mönchskutte in der Schule nur schwer zu rechtfertigen.

    Huber: Seit Geltung des Grundgesetzes gab es meines Wissens keinen Konflikt über das Tragen einer Mönchskutte in einer öffentlichen Schule. Man sollte deshalb nach meiner Auffassung Lösungen suchen, die den Konfliktbereich nicht in unnötiger Weise ausdehnen. Der durch Tradition, Recht und Verfassung definierte Charakter der Schule im jeweiligen Bundesland ist zu berücksichtigen. Auch schulspezifische Gesichtspunkte sind unter Umständen zu beachten. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nun die Regelung durch ein allgemeines Gesetz gefordert hat, sollte man es vermeiden, das Problem nach der allzu deutschen Methode „Alles oder nichts“ zu lösen.

    FR: Gibt denn nicht das Bundesverfassungsgericht im Kopftuchurteil Gleichbehandlung aller Religionen als Richtschnur vor?

    Huber: Die Gleichbehandlung aller Religionen im Blick auf die persönliche Religionsfreiheit gibt nicht das Gericht, sondern das Grundgesetz vor. Ich bejahe sie ausdrücklich. Ich halte aber für problematisch, wie schon in dem Urteil die Regel auf unterschiedliche Symbole angewandt wird. Ich sehe keinen Grund dafür, dass sich der Gesetzgeber sklavisch an solch problematische Überlegungen hält. Insbesondere muss er berücksichtigen, dass man weder das Kopftuch selbst noch die Behauptung, jemand sei zum Tragen des Kopftuchs verpflichtet, einfach als religiöses Symbol bezeichnen kann. Die große Mehrheit der Muslime in Deutschland lehnt eine solche Pflicht ausdrücklich ab. Ihrer Integration jedenfalls wäre mit der Anerkennung einer Kopftuchpflicht für öffentliche Schulen also nicht gedient. Es fällt mir deshalb schwer zu verstehen, warum behauptet wird, die Zulassung des Kopftuchs sei um der Integration der Musliminnen und Muslime in unserer Gesellschaft willen notwendig. Auch in dieser Hinsicht rate ich zu einer behutsameren Argumentation.

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  • Immer mehr Polizeirechte

    Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) will die Befugnisse der Polizei für den Zugriff auf Daten von Internet-Nutzern erheblich ausweiten.

    Der Datenschutz habe zu hohes Gewicht, Providern müssten die Daten längern speichern und die Polizei brauche Möglichkeiten, Verschlüsselungstechniken zu knacken. Gerade der letzte Punkt bedeutet doch, dass der Bürger kein Recht mehr auf Verschlüsselung und Vertraulichkeit hat.

    Quelle: Heise Online
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  • Buchpreisbindung mal wieder

    Immer mal wieder kommt das Thema Buchpreisbindung hoch. Dieses Mal in einer Diskussion zu einem Artikel bei Telepolis über die neue Provisionsregelung bei Amazon.

    Dexter_S weist in seinem Diskussionsbeitrag auf ein Dossier der NZZ über den Buchmarkt in den USA, Grossbritannien und Frankreich hin. Argumente für das nächste Mal.
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  • Kopftuchdebatte: Raus „Welt am Sonntag“-Interview

    Als Ergänzung und Reaktion Raus auf die Kritik das Interview Raus in der Welt am Sonntag:

    WamS: Wie können die unterschiedlichen Kulturen und Religionen in Deutschland besser zueinander finden?

    Rau: Durch den Dialog miteinander. Aber das Problem dabei ist, dass man immer nur die Gutwilligen an einen Tisch bekommt. Die Fundamentalisten sind nicht gesprächsbereit – weder muslimische noch die christlichen oder jüdischen. Wir dürfen Toleranz nicht mit Beliebigkeit verwechseln. Für einen erfolgreichen Dialog muss man eine Überzeugung haben, zu der man steht. Und den Menschen, die zu uns kommen, müssen wir deutlich machen: Unsere Integrationspolitik ist ein Angebot, auf den Boden des Grundgesetzes zu kommen. Das heißt, wer zu uns kommt, darf seine kulturelle Tradition, seinen persönlichen Glauben mitbringen, aber er darf nicht die Frauen herabwürdigen, die Meinungsfreiheit infrage stellen. Es gibt bei uns Grundrechte, die müssen für alle gelten, und die müssen auch alle respektieren.

    WamS: Was bedeutet das im Hinblick auf den aktuellen Streit um das Kopftuch in Schulen? Sie haben mit Ihren Äußerungen dazu ja auch Kritik erfahren …

    Rau: Ja, allerdings hat mancher Kritiker offenbar nur die Überschriften gelesen. Ich habe mich ja nicht für oder gegen Kopftuch tragende Lehrer ausgesprochen. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Entscheidungen, die jetzt in den Ländern dazu getroffen werden, auch konsequent sein sollten. Das heißt: Wenn man das Kopftuch als religiöses Erkennungszeichen an Schulen verbietet, kann man die Mönchskutte nur schwer verteidigen. Unsere Verfassung gebietet eine Gleichbehandlung der Religionen im öffentlichen Raum, also auch in den Schulen. Damit wird ja nicht unser christliches Erbe infrage gestellt. Ob wir weiterhin ein christlich geprägtes Land bleiben, hängt nicht davon ab, wie viele Menschen in Schulen welche Bekleidung tragen. Das hängt allein davon ab, wie viel überzeugte und glaubwürdige Christen es in unserem Land gibt.

    Und vielleicht noch einmal zur Klarstellung: Ich zähle mich nicht zu den Christen.
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  • Kopftuchdebatte / Frankreich: Chiracs „Weise“ wollen Kopftuch, Kippa und Kreuz verbannen

    Aus einem Artikel in der Frankfurter Rundschau:

    „Es gibt an den Schulen Verhaltensweisen, die nicht länger geduldet werden können; und es gibt Gruppierungen, die die Republik destabilisieren wollen“: Bernard Stasi, Vorsitzender der von Präsident Jacques Chirac eingesetzten „Kommission über die Laizität“, ließ keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit, „die Grundwerte der Republik zu verteidigen“. Es sei, so Stasi bei der Übergabe des Berichts am Donnerstag an Chirac, „an der Zeit, dass die Republik antwortet“.

    Das Gremium, dem Philosophen, Lehrer, Soziologen, Theologen, Politologen und Abgeordnete angehören, hatte seit dem Sommer mehrere hundert Personen nach ihren Erfahrungen in der französischen Gesellschaft öffentlich befragt. Dabei sei es, so Stasi , der Kommission nicht um die Frage gegangen, „ob das Tragen eines Kopftuches an der Schule verboten werden soll oder nicht“. Vielmehr hätten die 20 „Weisen“ die Grundlagen der Laizität „neu gedacht“.

    Das republikanische Prinzip der Trennung von Kirche und Staat hat in Frankreich Verfassungsrang. Stasi sieht es durch fundamentalistische Gruppen bedroht, die Druck vor allem auf Mädchen und junge Frauen ausübten, „sich asexuell zu kleiden, den Mund zu halten und zu Hause zu bleiben“.

    Die „Freiheit des Gewissens, die Gleichheit der religiösen und geistigen Überzeugungen und die Neutralität der politischen Macht“ sind, wie die Kommission feststellt, die Pfeiler, auf denen das laizistische Frankreich ruht. Um diesen Werten wieder Geltung zu verschaffen, sollten Schleier, Kopftuch, die jüdische Kippa und „das große, vor der Brust getragene Kreuz“ in den Schulen des Landes verboten sein, da sie nicht das Bekenntnis zum Glauben, sondern die demonstrative Ausgrenzung des Andersdenkenden zum Inhalt hätten. Medaillons, kleine Kreuze, „die kleine Hand der Fatima“ oder der kleine Davidstern, diskret getragen, sollten weiterhin erlaubt sein. Das Ziel sei, „dass der laizistische Staat von allen unabhängig von ihren Religionen respektiert wird, damit alle glücklich sind, in Frankreich zu leben“, sagte Stasi.

    Rémy Schwartz, Berichterstatter der Kommission, erinnerte an die „einmalige Stellung Frankreichs unter Europas Nationen“. Nur hier habe die Laizität Verfassungsrang. Die Gesellschaft habe sich jedoch seit der Trennung von Kirche und Staat, die per Gesetz 1905 fest- und vom Staatsgerichtshof 1989 für die Schulen fortgeschrieben wurde, entscheidend verändert. Frankreich sei mit einem Bevölkerungsanteil von acht Prozent Muslimen und einem Prozent Juden „die islamischste und die jüdischste Nation Europas“, sagte Schwartz. Zugleich gebe es die Diskriminierung der muslimischen Jugendlichen, den alltäglichen Antisemitismus, und das Leid der Mädchen, „die uns gebeten haben, das Tragen des Kopftuches zu verbieten“.

    Die Kommission fordert auch Vorgaben für den öffentlichen Dienst. Dass sich Musliminnen auf Druck ihrer Männer weigerten, sich von Ärzten untersuchen zu lassen, dürfe nicht hingenommen werden; ebenso wenig wie die Forderung nach getrenntem Sportunterricht. Andererseits sollten die Behörden den Bau von Moscheen erleichtern. An den Schulen solle ein jüdischer und ein muslimischer Feiertag schulfrei sein.
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