Schlagwort: Überwachungsgesellschaft


  • Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig – Danke

    Als Mitkläger freut mich das natürlich besonders:

    Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.  (Heise mit noch viel mehr Details)

    Was die SPD und speziell Herr Wiefelspütz wohl dazu sagt? Werden die es jetzt endlich begreifen?

    Der AK Vorratsdatenspeicherung fordert die Aufhebung der EU-Richtlinie.

    Weitere Berichte wird es sicherlich bei Netzpolitik.org geben.

    Ergänzung:

    Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. (Aus dem Heise-Artikel)

    Also doch noch viele Chancen für die Regierung, eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Aber immerhin ist die Öffentlichkeit jetzt aufmerksam geworden. Bürger, sei wachsam! ist jetzt die Devise.


  • (Wieder) mehr Zensur, zu früh, frustrierter Journalist

    Da dreht schon wieder jemand am Rad der Zensur: Jugendmedienschützer sollen sich um Social Networks und Zugangsprovider kümmern (Heise). Diese Passage klingt nach Deutschlandnet statt Internet:

    Ein weiteres Zulassungskriterium in dem Entwurf sieht vor, dem Nutzer die Wahl zu lassen, ob er „unvermeidbare Zugangsbeschränkungen“ beim Zugriff aus ausländische Angebote in Kauf nehmen will.

    „Unvermeidbare Zugangsbeschränkungen“ – der erste Kandidat für das Unwort des Jahres 2010?

    ………

    Paul Thurrott weist darauf hin, dass Microsoft schon 2002 einen Tablet-PC auf dem Markt hatte. Sie waren wohl damals genauso zu früh damit wie Apple seinerzeit mit dem Newton.

    Dennoch wird Apple wieder einmal die Lorbeeren einstreichen und als innovative Firma dastehen.

    Apple hat die Medien voll unter Kontrolle, sogar die Lecks kontrolliert Apple selber. Walt Mossberg könnte ebenso gut als Journalist wie als von Apple bezahlter PR-Mann durchgehen.

    Was nicht heißt, dass die Produkte schlecht sind. Apple macht es ja meistens nahezu perfekt, auch durch den Verzicht auf zu viele Features. Es bleibt spannend.

    ………

    Paul Thurrott ist eine tragische Figur. Er hat sich als Journalist auf alles rund um Microsoft spezialisiert, aber Microsoft ist nicht mehr sexy. Wann haben die Käufer das letzte Mal wegen eines Microsoftprodukts die Läden gestürmt und Schlange gestanden? War das für Windows 95? Oder doch noch XP?

    An vielen Bemerkungen in Windows Weekly und besonders an seinem Bericht über die Keynote von Steve Ballmer auf der CES merkt man, wie frustrierend es ist, über den „Verlierer“ berichten zu müssen.

    Es sieht so aus, als ob Microsoft den privaten Endkundenmarkt schon aufgegeben hätte. Vielleicht werden wir Microsoft bald nur noch im Unternehmensmarkt sehen. Dort kann man Geld verdienen und die Produkte sind nicht schlecht. Langeweile ist in der Unternehmens-EDV eher ein Plus.

    ………

    Mit einer Kabel-Deutschland-Triple-Play-Kundin telefoniert. Italien (0039 40… im Display) ist um die Ecke und Echos ohne Ende gab’s dazu.


  • Niels Annen antwortet

    Wenn er auch nicht gegen das Sperrgesetz gestimmt hat, geantwortet hat Niels Annen auf meinen Brief:

    Lieber Andreas, vielen Dank für Deine Email und Deinen Hinweis, dass Du Dich der Erklärung des Online-Beirats der SPD anschließt. Ich kann einige der darin enthaltenen Argumente gut verstehen. Dennoch haben mich letzendlich folgende Überlegungen überzeugt und dazu bewogen für das Gesetz zu stimmen: Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.

    In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.

    Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.

    Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

    Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

    Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.

    Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

    Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.

    Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.

    1. „Löschen vor Sperren“:

    Die Regelung kodifiziert den Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

    2. Kontrolle der BKA-Liste:

    Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

    3. Datenschutz:

    Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

    4. Spezialgesetzliche Regelung:

    Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.

    5. Befristung:

    Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

    Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

    Ich hoffe Du kannst auch einige meiner Argumente nachvollziehen. In jedem Fall bitte ich Dich, die Gesamtleistung der SPD nicht an einer einzigen Frage zu messen. Es liegt doch in der Natur eines solchen Zusammenschlusses, dass die einzelnen Mitglieder nie in allen Punkten übereinstimmen können. Mir geht das selbst oft genug auch so. Trotzdem weiß ich, dass man Politik nur mit Verbündeten gestalten kann und wir Kompromisse eingehen müssen. Bitte trete nicht aus der Partei aus. Wir brauchen kritische Parteimitglieder, die uns auch wissen lassen, was sie von einzelnen Positionen und Gesetzen halten.

    Viele Grüße,

    Niels Annen


  • Brief an Niels Annen, SPD-MdB

    Lieber Genosse Niels Annen,

    ich bin ein SPD-Mitglied aus Hamburg-Niendorf. Seit ich in Hamburg bin, bin ich nur noch passives Mitglied, aber jetzt muss ich doch aktiv werden. Als Netzwerkadministrator, der seit 15 Jahren online ist, brennt mir das Thema zu sehr unter den Nägeln.

    Es geht um die Netzsperren gegen Kinderpornographie.

    Darüber ist in den letzten Wochen viel diskutiert worden, vielleicht nervt es dich schon.

    Dennoch bitte ich dich, die Erklärung des Online-Beirats der SPD zu beachten und am Donnerstag gegen das Gesetz zur Errichtung von sogenannten Internetsperren zu stimmen. Ich stimme vollkommen mit dem Text des Online-Beirats überein.

    Ich muss wieder an die Arbeit, darum kopiere ich hier den Text der Erklärung, statt selbst meine Bedenken auszuformulieren. Vielleicht kennst du ihn schon. Viele sehen in einer Zustimmung zu dem Gesetz einen so großen Fehler, dass ihre SPD-Mitgliedschaft damit steht und fällt.

    Auch ich überlege, auszutreten. Dieses Gesetz steht in einer ganzen Reihe von Gesetzen, die die SPD mitbeschlossen hat und die unsere Freiheit nicht nur im Internet immer weiter einschränken. Diese Politik kann ich nicht mehr unterstützen.

    Bitte stimme morgen gegen das Gesetz, ich will auch einmal wieder stolz auf meine Parteimitgliedschaft sein.

    Grüße aus Niendorf

    Andreas Rohlfs


  • Eine Zensur findet statt

    Hoffentlich bleibt dieser Tag nicht einmal als der Tag in den Geschichtsbüchern stehen, an dem in Deutschland die Zensur wieder eingeführt wurde.

    Übertrieben? Vielleicht. Ich neige manchmal zum Schwarzsehen.

    Heute unterschreiben große deutsche Internetprovider „freiwillig“ einen Vertrag. Sonst zwänge sie, wie Frau von der Leyen es so schön ausdrückte, ein Gesetz dazu.

    Diese Provider werden ab jetzt auf Zuruf des BKA Internetseiten sperren. Wer auf diese Liste kommt, bestimmt das BKA. Kein Richter prüft, ob die Sperre gerechtfertigt ist. Niemand wird Gelegenheit bekommen, diese Liste zu kontrollieren. Denn sie ist geheim.

    Alles ohne Gesetz. Der Bundestag wird nicht gefragt. Das würde auch nichts ändern, aber der demokratische Schein bliebe wenigstens gewahrt.

    Wer glaubt, die Sperren schützten Kinder vor Gewalt, lese diesen Artikel in der CT: Verschleierungstaktik. Eine hervorragende Zusammenfassung der Diskussionen um die Sperrung von Internetseiten.

    Der letzte Absatz blickt in eine mögliche Zukunft:

    Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende Inhalte und Glücksspielangebote gehören. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.


  • CDU diffamiert Zensurgegner

    Die Debatte wird langsam rauher (Golem.de): 

    Die CDU/CSU-Fraktionsvizechefin Ilse Falk hat die Gegner von Internetsperren per Access Blocking beschuldigt, Kinderpornografie zu fördern. Kritiker handelten verantwortungslos und stellten „die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder“, sagte Falk wörtlich.

    Das ist die Kinderpornostrategie in Reinform. Politiker, insbesondere der CDU, wollen das Internet überwachen und zensieren.

    So einfach ist das natürlich nicht durchzusetzen. Man muss Zensur also nur umdefinieren in eine Schutzmaßnahme. Und wer will nicht Kinder schützen.

    Zensurgegner macht Falk rhetorisch kurzerhand zu Kinderschändern. Wer will sich schon so einem Vorwurf aussetzen?

    Ist die Infrastruktur dann erst einmal da, können flugs die nächsten Schritte folgen: Erst werden rechtsradikale Seiten gesperrt, denn Nazis will schließlich jeder bekämpfen. Dann könnten schon Seiten mit angeblich beleidigendem Inhalt folgen. Und Politiker können schnell beleidigt sein!

     Und schon sitzt überall die Schere im Kopf. Schon einige Tage Blockade verursachen bei einem kommerziellen Anbieter erheblichen Schaden.

    Und ob ein Blogger überhaupt die Ressourcen hätte, gegen eine Blockade vorzugehen?

    Man könnte ebenso gut fordern, jede Wohnung komplett mit Kameras zu überwachen. Und jedem Verwandten eines Kindes einen GPS-Chip einsetzen, um seine Aufenthaltsorte zu protokollieren. Schließlich findet Kindesmissbrauch sehr häufig im Verwandtenkreis statt. Das könnte Kinder auch vor Missbrauch schützen. Will das jemand?

    Einige Sozialdemokraten wollen dieses Mal nicht mitmachen (Golem.de):

    Die SPD-Bundestagsfraktion unterstütze den Kampf gegen Kinderpornografie „in jeder Hinsicht“, heißt es in der Mitteilung von Monika Griefahn, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, und Jürgen Kucharczyk, Berichterstatter im Unterausschuss Neue Medien. Sie bezweifeln jedoch, ob Zugangserschwernisse oder Sperrverpflichtungen dafür das geeignete Mittel sind. Mehrere Gutachten seien zu dem Schluss gekommen, dass solche Maßnahmen einen schwerwiegenden Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Kommunikationsfreiheit darstellen.


  • Dessel macht den Schäuble und den-Bürgerrechtler

    Die SPD hat ein großes Problem: Sie will es allen recht machen.

    Das neueste Beispiel dafür liefert Andreas Dressel, SPD-Innenexperte der Bürgerschaftsfraktion in Hamburg. Einerseits kritisiert er die Enthaltung Hamburgs im Bundesrat bei der Abstimmung über das neue BKA-Gesetz. Er macht also den Schäuble:

    Es hätte Hamburgs Verantwortung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gut zu Gesicht gestanden, diesem Kompromiss [zwischen Bundestag und Bundesrat zum BKA-Gesetz] zuzustimmen.

    Andererseits weist er auf Mängel im Hamburger Polizeirecht hin, das in einigen Bereichen in Konflikt mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts steht. Darauf berufe sich der grüne Justizsenator Steffen zwar immer, aber geändert habe sich am Gesetz auch nichts.

    Was mache ich bei der nächsten Wahlentscheidung aus diesen Aussagen? Bei der Kritik am Hamburger Polizeigesetz stimme ich ihm ja zu. Andererseits macht er beim BKA-Gesetz den Schäuble und sich und die SPD damit nicht wählbar.

    Ein Befürworter von mehr Überwachung wird Dressel und die SPD mit umgedrehter Begründung nicht wählen können.

    So landet die SPD dann bei 20 Prozent.


  • Pfeifen im Walde

    Man kann den Zugang zu Seiten oder deren Inhalte im Internet sperren. Für den naiven Internetnutzer sind sie dann auch nicht mehr zugänglich. Aber wer daran ein Interesse hat und sich halbwegs auskennt, der wird es immer schaffen, an diese Sachen zu gelangen. (Informatik-Professor Andreas Pfitzmann bei sueddeutsche.de zu den Sperrungsplänen von Frau von der Leyen.)

    Das ist Pfeifen im Walde.

    Die Internettechnik entwickelt sich immer noch schnell. Was heute technisch unmöglich scheint, wird in kurzer Zeit selbstverständlich sein. Die rasche Entwicklung des Internets ist dafür selbst der beste Beweis.

    Auch die oft zitierte anarchische Struktur des Internets konnte nur in einer freien Gesellschaft entstehen. Ein totalitärer Staat hätte von Anfang an Kontrollen und Sperren eingebaut. Und für einen zentralistischen Aufbau des Netzes gesorgt.

    Es braucht nicht viel Technik und aus dem freien Internet wird ein zentral kontrolliertes Netz. Die Voraussetzungen sind da: Der größte Teil des deutschen Internetverkehrs läuft über die Switche von DE-CIX. Die eine große Ausnahme bildet nur die Telekom. Diese zentralisierte Technik ließe sich schnell unter staatliche Kontrolle bringen.

    Nicht nur totalitäre Staaten wie China arbeiten am kontrollierten Netz. Auch Australien baut an einem Filtersystem für das Internet.

    In zehn Jahren wird das Internet immer noch Internet heißen. Aber es wird kein freies Netz mehr sein.


  • Langsam drehen alle durch

    Oder drehe nur ich durch?

    „Kitas wollen Fingerabdrücke der Eltern speichern“ berichtet das CTRL-Blog der TAZ.

    Nur mit dem richtigen Fingerabdruck sollen Eltern ihre Kinder dann noch aus der Kita abholen dürfen.

    Totaler Überwachungswahn? Hysterie? Sind es die Eltern oder die Kitabetreiber, die das fordern? Und warum? Verschwinden dauernd Kinder aus den Kitas?

    Ich verstehe die Welt nicht mehr!?

    Ab wann wünscht sich eine Mehrheit der Deutschen Orwells „Big Brother“ als ultimativen Aufpasser?

    (Gefunden bei Nico)


  • Wird private Verschlüsselung verboten

    Vor zweieinhalb Jahren warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Sicherheitsrisiken bei der Benutzung von Blackberrys. Ich verlinkte einen entsprechenden Artikel bei Heise. Ein Kommentator wies darauf hin, wie gut doch die Verschlüsselung sei und dass es deshalb kein Sicherheitsproblem gäbe.

    Indien macht jetzt vor, wie ein neugieriger Staat das Problem zu guter Verschlüsselung löst: Entweder Research in Motion (die Firma hinter dem Blackberry) rückt einen Generalschlüssel heraus oder der indische Markt bleibt eben zu. Die E-Mails sollen außerdem sechs Monate komplett von den Betreibern in Indien gespeichert werden. Da kann Schäuble noch was lernen. Der lässt immerhin nur die Verbindungsdaten und nicht die Inhalte speichern.

    Das ist ein grundsätzliches Dilemma, das mich eher düster in die Zukunft blicken lässt: Am Ende sitzen die Behörden immer am längeren Hebel. Bei zu großer Verbreitung von Verschlüsselungstechnologien verbietet der Staat sie eben einfach.