Warum nur Kopftücher einklagen?

In einer Kolumne im Freitag vom 3. Oktober schreibt Arzu Toker zur Kopftuchdebatte:

Für die Muslime stellt sich grundsätzlich die Frage, ob sie in einer Gesellschaft leben möchten, in der das islamische Gesetz allenfalls eine Randerscheinung ist, in der das Rechtswesen als Grundlage der Gesellschaft dem islamischen Recht widerspricht. Frau Ludin, Sie wussten bereits als sie die Einbürgerung beantragten, welche Gesellschaft dies ist. Sie haben mit der Einbürgerung die Verfassung, das Grundgesetz akzeptiert. Oder war das nur eine Farce?

Nebenbei fordert ersie Frau Ludin auf, auch gegen alle anderen Rechtsgrundsätze zu klagen, die nicht mit islamischem Recht übereinstimmen. Bissig, aber wahr.

4 Kommentare

Antworten

  1. Jetzt dürfen also auch Lehrerinnen in den Schulen Kopftücher tragen. Was ist daran eigentlich so außergewöhnlich? Putzfrauen durften das doch schon immer!

  2. Arzu Toker ist eine Frau.

  3. Ups! Ja. Ist korrigiert.

  4. Zum kommentar von ossi1967

    Religion und Staat gehören einfach getrennt.

    Religiöse Symbole sollten in der Schule nicht zugelassen sein. Eine neutrale Schule ist eine Chance für Kinder, aus religiös einengenden Verhältnissen zu entkommen.

    Wenn die Lehrer sich selber einer religiösen Einschränkung unterwerfen, haben Kinder auch in der Schule keine Chance mehr, wenigstens ein bißchen Freiheit kennen zu lernen.