Kusch lässt nicht locker

Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) hat offenbar ein neues Lieblingsthema: Sterbehilfe.

Das Hamburger Abendblatt berichtet über einen erneuten Vorstoß Kuschs, aktive Sterbehilfe in Deutschland zu legalisieren.

Mit einem früheren Vorschlag war er auf breite Ablehnung gestoßen. Er hatte sich dafür ausgesprochen, unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe zu erlauben. Eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz sollte die strafrechtliche Praxis bei Fällen von Tötung auf Verlangen auswerten.

Nun klingt das etwas abgeschwächt:

Laut dem neuen Antrag Kuschs soll die Arbeitsgruppe neben der Rechtslage eine „wertende Zusammenfassung der wichtigsten aktuellen Vorschläge zur Sicherung der Patientenautonomie und der Erhöhung der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens“ vornehmen.

Jetzt wissen wir auch, wie das Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe vielleicht einst heißen wird: „Gesetz zur Sicherung der Patientenautonomie und der Erhöhung der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens“.

Was für ein schöner Neusprech: Alte und Kranke zum Selbstmord drängen heißt jetzt Patientenautonomie.

2 Kommentare

Antworten

  1. Sterbehilfe?Pflegenotstand? Mein Ehemann Ingo(42) kam am 11.03.03 ins AK, sollte zur Medikamenteneinstellung wegen einer Lungenentzündung: Am 16. 03.05 die Nachricht vom AK, meine Mann sei verstorben. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Mensch von Montags bis Donnerstags ins Krankenhaus gehen kann, um es wieder lebend zu verlassen. Vier Stunden vor seinem Tod kam er auf die Intensivstation, da hatte er aber schon eine Seosis. Bei rechtzeitiger Diagnose hätte er noch leben können. Nach Anzeige von mir war sein Herz verschwunden, ich habe Ingo am 15.04.05 beerdigt, sein Herz am 03.01.06.Das ist Körperverletzung mit Todesfolge, leider kein Einzelfall(Mopo berichtete am 13/14.08.05 Der Tote ohne Herz, heute ein Bericht, hier wird ein Herz beerdigt. Ich habe jetzt zwei Urnen von meinem Mannauf einem Grab