Außer der Europawahl gibt es in Hamburg auch noch eine Abstimmung über ein neues Wahlrecht. Die Bürgerschaft schlägt ein Wahlrecht vor, wie es auch bei der Bundestagswahl gilt: Es soll 50 Wahlkreise geben und jede Partei stellt pro Wahlkreis einen Kandidaten auf. Ein Kandidat aus jedem Wahlkreis wird gewählt. Die übrigen Mitglieder der Bürgerschaft werden über eine Landesliste gewählt.

Das Volksbegehren will 17 Wahlkreise, dafür werden pro Wahlkreis mehrere Abgeordnete gewählt. Jede Partei stellt pro Wahlkreis eine Liste auf. Jeder Wähler verteilt bis zu fünf Stimmen auf Kandidaten seiner Wahl. Die Kandidaten müssen nicht alle derselben Partei angehören. Jeder Kandidat auf einer Liste hat eine Chance gewählt zu werden. Denn es sind die Kandidaten auf einer Liste gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Das kann auch der letzte auf der Liste sein.

Der Vorschlag der Bürgerschaft gibt uns Wählern kaum mehr Einfluss. Ich muss den vorgeschlagenen Kandidaten „meiner“ Partei wählen oder eben nicht. Es wird weiterhin rein parteiintern ausgekungelt, wer in die Bürgerschaft kommt. Bei dieser Art Wahlrecht kommt es außerdem zu „Erbhöfen“: Wahlkreise, die praktisch immer an dieselbe Partei gehen. Hier bestimmt dann nur noch die jeweilige Partei, wer in das Parlament kommt.

Demokratischer ist eindeutig der Vorschlag des Volksbegehrens. Ich kann zwischen mehreren Kandidaten „meiner“ Partei auswählen oder überzeugende Kandidaten aus unterschiedlichen Parteien wählen. Die Parteien stellen zwar noch eine Liste auf, aber dann entscheide ich, wen ich im Parlament haben möchte, nicht die Funktionärsküchenrunde einer Partei.

Zweiter Pluspunkt des Volksbegehren-Vorschlags: Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen sollen getrennt werden. Damit bekommt die Politik im Bezirk ein größeres Gewicht. Und vielleicht kennt man dann ja auch mal einen Abgeordneten aus der Bezirksversammlung?

Also morgen: Ja zum Vorschlag des Volksbegehrens, nein zum Vorschlag der Bürgerschaft.

Für mehr Demokratie

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