Jahr: 2009

Kleiner Muntermacher

Wir haben die größte Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik und alle Wahlkämpfer scheinen im Tiefschlaf zu sein.

Mehr Spaß gibt es mit den satirisch umgestalteten Plakaten bei Wahlkampf09, eine Aktion von Chris von Fixmbr! 

Hier zwei Beispielplakate:

Wahlplakat Umfallerpartei

 

Piratenpartei Inhaltsleere

Die SPD träumt noch davon, Umfragesiegerbesieger zu werden (Ausschnitt aus der Wahlkampfseite). In der Wahlzentrale gibt es wohl einen Fan vom Weltpokalsiegerbesieger.

SPD: Der Umfragesiegerbesieger?

Wunderbar anzusehen ist ja auch, wie sich Politiker im Wahlkampfeifer selbst ein Loch graben:

CDU-MdB Georg Schirmbeck forderte, Steinmeier müsse Ulla Schmidt wegen der sogenannten Dienstwagenaffäre aus dem Schattenkabinett werfen und hat nun selbst ein Problem. Wasser predigen, Wein trinken …

Hilfe aus Rom

Der SPD geht es schlecht, jetzt bekommt sie Hilfe aus Rom:

Der Papst lehnt Märkte nicht ab, aber er plädiert für ein neues Justieren des Verhältnisses von Staat, Markt und Zivilgesellschaft. In gewisser Weise entspricht das der Forderung nach einer globalen Sozialen Marktwirtschaft, auch wenn er den Begriff nicht benutzt.  (Sozialbischof Reinhard Marx in der Tagespost  über die neue Enzyklika des Papstes)

Niels Annen antwortet

Wenn er auch nicht gegen das Sperrgesetz gestimmt hat, geantwortet hat Niels Annen auf meinen Brief:

Lieber Andreas, vielen Dank für Deine Email und Deinen Hinweis, dass Du Dich der Erklärung des Online-Beirats der SPD anschließt. Ich kann einige der darin enthaltenen Argumente gut verstehen. Dennoch haben mich letzendlich folgende Überlegungen überzeugt und dazu bewogen für das Gesetz zu stimmen: Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.

In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.

Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.

Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.

Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.

1. „Löschen vor Sperren“:

Die Regelung kodifiziert den Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

2. Kontrolle der BKA-Liste:

Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung:

Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.

5. Befristung:

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Ich hoffe Du kannst auch einige meiner Argumente nachvollziehen. In jedem Fall bitte ich Dich, die Gesamtleistung der SPD nicht an einer einzigen Frage zu messen. Es liegt doch in der Natur eines solchen Zusammenschlusses, dass die einzelnen Mitglieder nie in allen Punkten übereinstimmen können. Mir geht das selbst oft genug auch so. Trotzdem weiß ich, dass man Politik nur mit Verbündeten gestalten kann und wir Kompromisse eingehen müssen. Bitte trete nicht aus der Partei aus. Wir brauchen kritische Parteimitglieder, die uns auch wissen lassen, was sie von einzelnen Positionen und Gesetzen halten.

Viele Grüße,

Niels Annen

Brief an Niels Annen, SPD-MdB

Lieber Genosse Niels Annen,

ich bin ein SPD-Mitglied aus Hamburg-Niendorf. Seit ich in Hamburg bin, bin ich nur noch passives Mitglied, aber jetzt muss ich doch aktiv werden. Als Netzwerkadministrator, der seit 15 Jahren online ist, brennt mir das Thema zu sehr unter den Nägeln.

Es geht um die Netzsperren gegen Kinderpornographie.

Darüber ist in den letzten Wochen viel diskutiert worden, vielleicht nervt es dich schon.

Dennoch bitte ich dich, die Erklärung des Online-Beirats der SPD zu beachten und am Donnerstag gegen das Gesetz zur Errichtung von sogenannten Internetsperren zu stimmen. Ich stimme vollkommen mit dem Text des Online-Beirats überein.

Ich muss wieder an die Arbeit, darum kopiere ich hier den Text der Erklärung, statt selbst meine Bedenken auszuformulieren. Vielleicht kennst du ihn schon. Viele sehen in einer Zustimmung zu dem Gesetz einen so großen Fehler, dass ihre SPD-Mitgliedschaft damit steht und fällt.

Auch ich überlege, auszutreten. Dieses Gesetz steht in einer ganzen Reihe von Gesetzen, die die SPD mitbeschlossen hat und die unsere Freiheit nicht nur im Internet immer weiter einschränken. Diese Politik kann ich nicht mehr unterstützen.

Bitte stimme morgen gegen das Gesetz, ich will auch einmal wieder stolz auf meine Parteimitgliedschaft sein.

Grüße aus Niendorf

Andreas Rohlfs

Realistische Einschätzung

Küppersbusch rückt da mal was gerade:

Ich bin angenehm überrascht vom Doppelsieg der FDP. Vor ein paar Wochen bejubelten viele Blätter die 20 Umfrage-Prozent, nun haben sie das halbiert und werden für 10 Prozent noch mal als große Wahlsieger gefeiert. Das Ergebnis der SPD war immerhin exakt so schlecht, wie es erwartet wurde – da isses dann ne böse Niederlage. Es war offenkundig naiv, von den Postillionen des Neoliberalismus zu erwarten, sie überdächten ihre Positionen, nur weil sie das von den Politikern fordern jetzt.  (Friedrich Küppersbusch in der TAZ)

Aus rechts wird links

Wer in der SPD mal „rechts“ war und nicht mit der Partei in die ominöse Mitte gerückt ist, gilt heute als Linker in der SPD.

Darum arbeitet ein Herbert Ehrenberg jetzt bei der „Arbeitsgemeinschaft der SOZIALDEMOKRATEN in der SPD“ mit. Die Arbeitsgemeinschaft will, dass sich die SPD wieder auf ihre alten Werte besinnt.

Sogar der ehemalige Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg ist bei der AG mit an Bord. An ihm lässt sich vielleicht am besten nachvollziehen, wovon die Arbeitsgemeinschaft Ausdruck ist. Ehrenberg ist nämlich keineswegs ein „klassischer“ Parteilinker – im Gegenteil: Der Lohnexperte gehörte einst zu den Mitgründern des Seeheimer Kreises und damit zum rechten Flügel der SPD. Sein Engagement bei der linken AG begründete Ehrenberg damit, dass die Partei immer weiter nach rechts gerückt, er aber bei seinen Positionen geblieben sei – weshalb er nun links im sozialdemokratischen Koordinatensystem angekommen ist. (Freitag)

Bei der Europawahl haben aber gerade die Parteien gesiegt, die für eine noch neoliberalere Politik als die Schröder-SPD stehen.

Das ist nur aussichtsreich, wenn viele Nichtwähler eine  nach links gewendete SPD wählen würden.

Eine Zensur findet statt

Hoffentlich bleibt dieser Tag nicht einmal als der Tag in den Geschichtsbüchern stehen, an dem in Deutschland die Zensur wieder eingeführt wurde.

Übertrieben? Vielleicht. Ich neige manchmal zum Schwarzsehen.

Heute unterschreiben große deutsche Internetprovider „freiwillig“ einen Vertrag. Sonst zwänge sie, wie Frau von der Leyen es so schön ausdrückte, ein Gesetz dazu.

Diese Provider werden ab jetzt auf Zuruf des BKA Internetseiten sperren. Wer auf diese Liste kommt, bestimmt das BKA. Kein Richter prüft, ob die Sperre gerechtfertigt ist. Niemand wird Gelegenheit bekommen, diese Liste zu kontrollieren. Denn sie ist geheim.

Alles ohne Gesetz. Der Bundestag wird nicht gefragt. Das würde auch nichts ändern, aber der demokratische Schein bliebe wenigstens gewahrt.

Wer glaubt, die Sperren schützten Kinder vor Gewalt, lese diesen Artikel in der CT: Verschleierungstaktik. Eine hervorragende Zusammenfassung der Diskussionen um die Sperrung von Internetseiten.

Der letzte Absatz blickt in eine mögliche Zukunft:

Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende Inhalte und Glücksspielangebote gehören. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.

Wer solche Theologen hat

Aus dem Freitag von letzter Woche:

Die Erkenntnis der modernen Hirnforschung ist, dass unsere geistigen Leistungen die Folge von neuronalen Prozessen sind. Die Erkenntnis des Naturgesetzes, dass jede Kommunikation mit dem Austausch von Energie verbunden ist, widerspricht der Vorstellung eines „Heiligen Geistes“ als immaterieller Entität, die von außen mit dem menschlichen Gehirn kommunizieren könne. Insofern sind die durch die Kirchengeschichte präsenten Bilder zu schlicht, wonach das Wirken des Heiligen Geistes die Entscheidungen von Kirchenfunktionären und Kirchenversammlungen bestimme.

Aus diesem Wissen heraus muss auch das Bild von der „Offenbarung“ Gottes neu gedeutet werden. Der Theologe Othmar Keel formuliert es so: „Psychologisch kann man die entscheidenden Momente als intuitiv kreative Akte, religiös als Offenbarungen verstehen.“ So gedeutet können das auch Naturwissenschaftler akzeptieren.

In dem Artikel geht es um die Frage, ob der Kreuzestod Jesu nun ein Opfertod war oder nicht. Ich verstehe zu wenig von Theologie, um da mitreden zu können.

Dagegen macht mich der Satz „So gedeutet können das auch Naturwissenschaftler akzeptieren.“ sehr nachdenklich.

Religiös darf also nur noch wahr sein, was Naturwissenschaftler akzeptieren? Wie soll das funktionieren?

Die Hirnforschung als aktuelle Hype-Wissenschaft muss natürlich auch dabei sein. Vor zehn Jahren wäre es wohl die Genforschung gewesen. Und noch davor galt als nahezu sicher, dass der Mensch nur von der Gesellschaft geformt wird.

Wie können solche Theologen überhaupt noch das Glaubensbekenntnis sprechen? Da stimmt dann doch hinten und vorne nichts mehr. Es zu ändern, wäre die logische Konsequenz.

Aktuell müsste es dann wohl heißen: „Ich glaube an die feuernden Neuronen, die Synapsen und die Neurotransmitter“?

Kirchen mit  solchen Theologen brauchen keine Atheisten mit Buskampagnen, um überflüssig zu sein.

Aprilscherz fast vergessen

Beinahe den jährlichen Aprilscherz in der CT vergessen.

Dieses Mal war es aber auch zu offensichtlich: Picopayment – bezahlen mit Druckertinte.   Und dann noch Druckerpatronen mit Jugendschutz. Bitte, liebe CTler, bringt doch nicht  Frau von der Leyen auf Ideen.

Oder stimmt es vielleicht doch, gerade weil es so offensichtlich ist?

Hamburger! Wo seid ihr gestern gewesen?

Doch nicht etwa beim Fußball?

Das hat sich doch sowieso nicht gelohnt.

Dafür gab es im Polittbüro allerfeinsten Jazz und wunderbarste Musik vom Spardosen-Terzett und nur wenige waren da.

Gut, nächstes Mal gibt es hier auf meinem vielgelesenen (*hüstel*) Blog Werbung.

Versprochen!