Bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg am 24. Februar gilt das erste Mal ein neues Wahlrecht.Bis jetzt habe ich mich nicht sehr für das neue Wahlrecht interessiert. Ich dachte ich weiß genug. Bei meinen ersten Kommunalwahlen in Niedersachsen habe ich meine Stimmen schließlich schon gehäufelt und verteilt.
Das soll es jetzt auch in Hamburg geben und ich dachte: Alles klar! Jetzt verteile ich meine Stimmen auf die Parteien und Kandidaten, die ich für wählbar halte.“
Pustekuchen.
Wahlentscheidend bleibt der Landeslistenstimmzettel, auf dem ich nur eine Partei ankreuzen kann. Wie bisher. Ich kann weiter keinen Kandidaten wählen, den ich für besonders geeignet halte. Wähle die Landesliste oder nicht!“ ist das Motto der Parteien.
Nur bei der Abstimmung im Wahlkreis kann ich kumulieren und panaschieren. Und nur dort habe ich auch Einfluss darauf, wer letztlich als Kandidat in die Bürgerschaft einzieht.
An den Mehrheitsverhältnissen ändert das aber nichts. Denn durch Ausgleichsmandate werden die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft wieder den Ergebnissen des Landeslistenstimmzettels angepasst.
Und dafür nun der ganze Aufwand mit dem Wahlstift, der dann doch nicht eingesetzt wird? Die vielen Wahlhelfer, die drei Tage zählen sollen?
Da wären wir besser beim alten Wahlrecht geblieben.
Schuld an dem ganzen Unsinn hat die CDU. Sie hat das ursprünglich im Volksbegehren beschlossene Wahlrecht wieder gekippt und durch die jetzige verkrüppelte Version ersetzt.
Nützen wird es den etablierten Parteien. Ich kann nicht einige Stimmen an eine kleine, neue, wahrscheinlich chancenlose Partei geben und mit den anderen für einen Regierungswechsel stimmen.
Ich muss mich entscheiden.
(Informationen zum Wahlverfahren auf www.24-februar.de.)