Ein offener Brief des Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII):

Sehr geehrte Frau Ministerin Künast!

Auf der Ministerratssitzung kommenden Dienstag und Mittwoch steht die Richtlinie KOM 2002/0047 (KOD) „über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ (Softwarepatent-Richtlinie) in der Liste der A-Punkte.

Diese Liste darf nicht angenommen werden.

Erheben Sie bitte gleich anfangs, wenn vom Ratsvorsitzenden nach Annahme der Agenda gefragt wird, ihre Stimme, und verlangen Sie, die Softwarepatent-Richtlinie von der Liste der A-Punkte zu nehmen.

Gemäß den Verfahrensregeln des Rates muss die vorläufige Tagesordnung 14 Tage im voraus zugestellt werden. Die Softwarepatent-Richtlinie kam höchstens 2 Tage vor der Sitzung auf die Tagesordnung.

Gemäß Artikel 3 Punkte 7-8 der Verfahrensregeln genügt es, wenn ein Vertreter diese späte Einbringung ablehnt.

Der vorgeschlagene Text genießt keine qualifizierte Mehrheit im Rat. Er wurde unter Verletzung der Geschäftsordnung des Rates in letzter Minute in die Tagesordnung eingefügt.

  1. Polens Regierung hat am 19. Mai und erneut am 16. November bekräftigt, dass sie den Ratsvorschlag nicht unterstützen kann. Damit fehlt dem Ratsvorschlag aufgrund der seit 1. November geltenden Stimmengewichtung eine qualifizierte Mehrheit.

  2. Die Niederlande sind durch Beschluss ihres Parlament am 1. Juli 2004 zur Enthaltung verpflichtet worden, was ebenfalls (auch ohne Polen) bedeutet, das der derzeitige Ratsentwurf keine qualifizierte Mehrheit mehr genießen dürfte.

  3. Weder von Polen noch von den Niederlanden hat es seit dem 1. November eine Unterstützung für den Ratstext gegeben. Falls die Niederlande für den Ratstext votieren, droht dem Minister Brinkhorst ein Misstrauensvotum im Parlament, welches wiederum zu seiner Entlassung führen könnte.

  4. Eine Neuabstimmung ist nötig, da die Geschäftsordnung des Rates eine qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der offiziellen Verabschiedung verlangt. Auch wenn ein Punkt als A-Punkt aufgelistet wird, bedeutet dies nur, dass keine Diskussion erforderlich ist, nicht dass er keiner erneuten Abstimmung bedürfte.

  5. Der Gesetzestext des Rates ist von allen Fraktionen des Deutschen Bundestags als unzureichend kritisiert worden. Er genügt insbesondere nicht den Anforderungen an Klarheit und Ausgewogenheit, die an einen Gesetzesentwurf mit dermaßen weit reichender Bedeutung gestellt werden müssen.

  6. Die zum Ratsentwurf gehörigen Erklärungsdokumente wurden erst Anfang Dezember verfügbar, so dass die laut Zusatzprotokoll zum Amsterdamer Vertrag nötige sechs-Wochen-Frist zur Konsultation
    nationaler Gremien zum Zeitpunkt der Ratssitzung erst zur Hälfte verstrichen sein wird.

    Wie wichtig dies ist, zeigt bereits die nach der COREPER-Sitzung (15. Dezember) eilig einberufene Sondersitzung des niederländischen Parlaments.

  7. Die neuen Erklärungsdokumente sind für die Auslegung des Ratsstandpunktes durch das Parlamentes maßgeblich, und sie fügen neue Aussagen hinzu, die für die Bundesregierung unakzeptabel sein müssen:

    Der Ratspapier lehnt sämtliche Änderungsvorschläge des Europaparlaments ab. Anstelle einer Begründung wird lediglich lapidar angemerkt, die Parlamentsänderungen seien „nicht mit TRIPs vereinbar“ oder spiegelten nicht die „gängige Praxis“ wieder.

    1. Die schriftlich dokumentierte Auffassung aller Bundestagsfraktionen hält dem ersten Argument entgegen, dass TRIPs ausdrücklich Urheberrechtsschutz für Software verlangt, nicht aber eine Ausdehnung des Patentwesens auf Software.

    2. Den sowohl vom Justizministerium als auch von allen Bundestagsfraktionen geäußerten Sorgen über die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes zu entnehmen, dass die „gängige Praxis“ eben das ist, was durch die Richtlinie korrigiert werden soll, nicht das, woran die Richtlinie angepasst werden muss.
  8. Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente im Amsterdamer Vertrag ermutigt ausdrücklich zu einer Beteiligung der nationalen Parlamente am EU-Gesetzgebungsprozess und sieht keineswegs vor, den Ministerrat davon auszunehmen.

    Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, die Einbringung der Standpunkte mehrerer nationaler Parlamente (NL und DE) in die Entscheidungsfindung des Rates behindern zu wollen.

Fazit: Ohne Neuabstimmung und Einbringung der Standpunkte der Parlamente von NL und DE in die Entscheidungsfindung kann keine legitmierte Entscheidung im Rat zustande kommen.

Jeder Versuch einer Verabschiedung ohne Legitimation ist mit der Geschäftsordnung des Rates der EU nicht vereinbar.

Inhaltlich hat der Rat hat keine ordentliche Arbeit abgeliefert. Wie der Bundestag festgestellt hat, hat der Rat die wesentlichen Änderungsanträge des Europäischen Parlaments und deren Zielrichtung ignoriert. Er hat ein Dokument produziert, das, versteckt in irreführenden Schachtelsätzen mit doppelten Verneinungen, eine grenzenlose Patentierbarkeit von Rechenregeln, Datenstrukturen und Prozessbeschreibungen ermöglicht und jede wirksame Begrenzung vereitelt. Dieses Dokument wurde von genau derjenigen Arbeitsgruppe nationaler Patentamter erarbeitet, die auch im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes über genau diejenige ausufernde Patentierungspraxis präsidiert haben, gegen die das Europäische Parlament und der Bundestag sich wenden. Diese Ministerialbeamten haben sich jedoch an den angesprochenen Problemen vorbeigedrückt und versuchen nun, mit Hilfe dubioser Verfahrenstricks ein heißes Eisen loszuwerden.

Es wäre höchst fahrlässig, nun dem Europäischen Parlament die Aufgabe zuzuschieben, den Ratsvorschlag Richtlinie durch einen komplexen Abstimmungsprozess, dem in zweiter Lesung ungleich höhere Hürden gesetzt sind, zu korrigieren. Selbst wenn dies gelänge, käme danach der Vorschlag wieder zu der gleichen Arbeitsgruppe zurück, die sich schon bisher erfolgreich um eine Beschäftigung mit den Problemen gedrückt hat.

Die Konsequenzen einer schlechten Richtlinie sind
vom Bundesdelgiertenparteitag der Grünen am 3. November sehr deutlich aufgezeigt worden. Auch der Verbraucherschutz ist stark betroffen. Patente stellen, anders als etwa Urheberrechte und Marken, einen drastischen Eingriff in die Freiheit anderer dar. Deshalb waren sie traditionell auf das Gebiet der industriell angewandten naturwissenschaftlichen Forschung beschränkt. Mit der Ausweitung auf die Datenverarbeitung geraten aber nunmehr normale Büroarbeitsplätze und Wohnzimmer in die Schusslinie. Computerbenutzer sind zugleich Konsumenten und Produzenten. Als Produzenten werden sie durch Patente, insbesondere durch die von der Ratsarbeitsgruppe eingeführten Programmansprüche, empfindlich in ihren schöpferischen Freiheiten getroffen. Als Konsumenten zahlen sie höhere Preise für schlechtere und weniger sichere Software. Die negativen volkswirtschaftlichen Folgen von Softwarepatenten sind durch zahlreiche Studien belegt. Einige dieser Studien wurden von der EU und der Bundesregierung in Auftrag gegebenen. Für eine vorteilhafte Wirkung von Softwarepatenten auf die Wirtschaft oder die Verbraucher fehlt darin jeglicher Hinweis. Wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde wichen die Patentbeamten und Großkonzernfreunde im EU-Rat bislang dem Thema aus und setzten stattdessen auf irreführende Wortspiele und demokratiefeindliche Verfahrenstricks.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Für das unselige Wirken der Patentrechts-Arbeitsgruppe im EU-Rat ist unser Justizministerium maßgeblich mitverantwortlich. Ob Sie sich diesem Treiben entgegen den Regeln der Geschäftsordnung und entgegen dem erklärten Willen aller Parteien des Bundestages und insbesondere entgegen dem sehr deutlichen Beschluss der Grünen Delegiertenkonferenz vom 3. November zum Erfolg verhelfen möchten, liegt aber in Ihrem Ermessen.

Aufgrund der Geschäftsordnung des Rates können Sie
diesmal die Softwarepatent-Richtlinie auch ohne Begründung von
der Tagesordnung nehmen lassen.

Wir bitten Sie, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter