Artikel zum Thema ‘Weniger Freiheit’

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig – Danke

Dienstag, 02. März 2010

Als Mitkläger freut mich das natürlich besonders:

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.  (Heise mit noch viel mehr Details)

Was die SPD und speziell Herr Wiefelspütz wohl dazu sagt? Werden die es jetzt endlich begreifen?

Der AK Vorratsdatenspeicherung fordert die Aufhebung der EU-Richtlinie.

Weitere Berichte wird es sicherlich bei Netzpolitik.org geben.

Ergänzung:

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. (Aus dem Heise-Artikel)

Also doch noch viele Chancen für die Regierung, eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Aber immerhin ist die Öffentlichkeit jetzt aufmerksam geworden. Bürger, sei wachsam! ist jetzt die Devise.

Niels Annen antwortet

Donnerstag, 09. Juli 2009

Wenn er auch nicht gegen das Sperrgesetz gestimmt hat, geantwortet hat Niels Annen auf meinen Brief:

Lieber Andreas, vielen Dank für Deine Email und Deinen Hinweis, dass Du Dich der Erklärung des Online-Beirats der SPD anschließt. Ich kann einige der darin enthaltenen Argumente gut verstehen. Dennoch haben mich letzendlich folgende Überlegungen überzeugt und dazu bewogen für das Gesetz zu stimmen: Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.

In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.

Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.

Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.

Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.

1. „Löschen vor Sperren”:

Die Regelung kodifiziert den Grundsatz „Löschen vor Sperren”. Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

2. Kontrolle der BKA-Liste:

Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung:

Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.

5. Befristung:

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Ich hoffe Du kannst auch einige meiner Argumente nachvollziehen. In jedem Fall bitte ich Dich, die Gesamtleistung der SPD nicht an einer einzigen Frage zu messen. Es liegt doch in der Natur eines solchen Zusammenschlusses, dass die einzelnen Mitglieder nie in allen Punkten übereinstimmen können. Mir geht das selbst oft genug auch so. Trotzdem weiß ich, dass man Politik nur mit Verbündeten gestalten kann und wir Kompromisse eingehen müssen. Bitte trete nicht aus der Partei aus. Wir brauchen kritische Parteimitglieder, die uns auch wissen lassen, was sie von einzelnen Positionen und Gesetzen halten.

Viele Grüße,

Niels Annen

Brief an Niels Annen, SPD-MdB

Mittwoch, 17. Juni 2009

Lieber Genosse Niels Annen,

ich bin ein SPD-Mitglied aus Hamburg-Niendorf. Seit ich in Hamburg bin, bin ich nur noch passives Mitglied, aber jetzt muss ich doch aktiv werden. Als Netzwerkadministrator, der seit 15 Jahren online ist, brennt mir das Thema zu sehr unter den Nägeln.

Es geht um die Netzsperren gegen Kinderpornographie.

Darüber ist in den letzten Wochen viel diskutiert worden, vielleicht nervt es dich schon.

Dennoch bitte ich dich, die Erklärung des Online-Beirats der SPD zu beachten und am Donnerstag gegen das Gesetz zur Errichtung von sogenannten Internetsperren zu stimmen. Ich stimme vollkommen mit dem Text des Online-Beirats überein.

Ich muss wieder an die Arbeit, darum kopiere ich hier den Text der Erklärung, statt selbst meine Bedenken auszuformulieren. Vielleicht kennst du ihn schon. Viele sehen in einer Zustimmung zu dem Gesetz einen so großen Fehler, dass ihre SPD-Mitgliedschaft damit steht und fällt.

Auch ich überlege, auszutreten. Dieses Gesetz steht in einer ganzen Reihe von Gesetzen, die die SPD mitbeschlossen hat und die unsere Freiheit nicht nur im Internet immer weiter einschränken. Diese Politik kann ich nicht mehr unterstützen.

Bitte stimme morgen gegen das Gesetz, ich will auch einmal wieder stolz auf meine Parteimitgliedschaft sein.

Grüße aus Niendorf

Andreas Rohlfs

Langsam drehen alle durch

Dienstag, 25. November 2008

Oder drehe nur ich durch?

“Kitas wollen Fingerabdrücke der Eltern speichern” berichtet das CTRL-Blog der TAZ.

Nur mit dem richtigen Fingerabdruck sollen Eltern ihre Kinder dann noch aus der Kita abholen dürfen.

Totaler Überwachungswahn? Hysterie? Sind es die Eltern oder die Kitabetreiber, die das fordern? Und warum? Verschwinden dauernd Kinder aus den Kitas?

Ich verstehe die Welt nicht mehr!?

Ab wann wünscht sich eine Mehrheit der Deutschen Orwells “Big Brother” als ultimativen Aufpasser?

(Gefunden bei Nico)

Wird private Verschlüsselung verboten

Donnerstag, 03. April 2008

Vor zweieinhalb Jahren warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Sicherheitsrisiken bei der Benutzung von Blackberrys. Ich verlinkte einen entsprechenden Artikel bei Heise. Ein Kommentator wies darauf hin, wie gut doch die Verschlüsselung sei und dass es deshalb kein Sicherheitsproblem gäbe.

Indien macht jetzt vor, wie ein neugieriger Staat das Problem zu guter Verschlüsselung löst: Entweder Research in Motion (die Firma hinter dem Blackberry) rückt einen Generalschlüssel heraus oder der indische Markt bleibt eben zu. Die E-Mails sollen außerdem sechs Monate komplett von den Betreibern in Indien gespeichert werden. Da kann Schäuble noch was lernen. Der lässt immerhin nur die Verbindungsdaten und nicht die Inhalte speichern.

Das ist ein grundsätzliches Dilemma, das mich eher düster in die Zukunft blicken lässt: Am Ende sitzen die Behörden immer am längeren Hebel. Bei zu großer Verbreitung von Verschlüsselungstechnologien verbietet der Staat sie eben einfach.

Ausgetazt

Mittwoch, 02. Januar 2008

Was ist nur aus der TAZ geworden? War sie nicht einmal angetreten, die Zeitung für „unterdrückte“ Nachrichten, die Zeitung der Bürgerbewegungen zu sein?
 
Das ist wohl vorbei. Über das Thema Vorratsdatenspeicherung berichtete die TAZ genau wie alle anderen Medien erst, als die Proteste kaum noch zu überhören waren. Und die Berichte wurden dann aus bekannten Netzquellen wie Netzpolitik.org zusammenkopiert. Dabei sollte Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung doch ein typisches TAZ-Thema sein?
 
Und nun verharmlost Christian Rath auf Seite 1 (!) der TAZ vom 2. Januar die Vorratsdatenspeicherung und wirft den Protestierenden Hysterie und Angstmacherei vor.
 
Angst verbreiten die Überwachungsfanatiker. Sie opfern leichtfertig die Freiheit der Bürger für eine vorgetäuschte Sicherheit. Dabei ist gerade die individuelle Freiheit der Menschen das Pfand, mit dem die westlichen Gesellschaften wuchern können. Nur wenn wir die Freiheit verteidigen, wird der radikale Islamismus verlieren. Denn sie macht das westliche Lebensmodell attraktiv. Wer sie abschafft, spielt den Islamisten in die Hände. Deshalb das Motto „Freiheit statt Angst“.
 
Die Befürchtungen vieler seiner Kollegen, Informanten würden sich nicht mehr an die Presse wenden, bezeichnet er als „Unsinn“. Ciceroaffäre schon vergessen?
 
Größere Zusammenhänge ignoriert Rath. Wer als Journalist sogar die Ciceroaffäre vergisst, kann erst recht keine größeren Entwicklungslinien sehen.
 
Immer mehr Informationen werden gesammelt. Zuerst immer für einen begrenzten Zweck. Aber sind die Daten erst einmal da, wecken sie Begehrlichkeiten. Die Mautdaten sollten zuerst nur für Abrechnungszwecke gespeichert werden. Jetzt werden sie zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt.
 
Die Verbindungsdaten sollen angeblich nur zur Aufklärung schwerster Verbrechen genutzt werden. Doch die Musikindustrie will sie auch schon nutzen. Und wer weiß, wer noch alles seine Ansprüche darauf anmeldet.
 
Die Tendenz ist unverkennbar: Die Sammelwut wird immer größer, das „Nutzungsrecht“ an den Daten immer großzügiger verteilt. Das führt in die totale Überwachungsgesellschaft. Die TAZ kümmert es offenbar nicht mehr. Gut, dass mein Abo Ende des Jahres auslief.

Ruhe sanft Privatsphäre

Montag, 31. Dezember 2007

Ohne viel Worte ein paar Bilder vom Trauermarsch zum Tod der Privatsphäre in Hamburg am 31.12.2007. Nur das hier noch: Die Rede von Hanno Zulla.

Demo gegen Vorratsdatenspeicherung Trauermarsch Hamburg Traueranzeige

Die Traueranzeige

Demo gegen Vorratsdatenspeicherung Trauermarsch Hamburg Trauerkranz

Der Trauerkranz

Demo gegen Vorratsdatenspeicherung Trauermarsch Hamburg Sarg

Der Sarg

Datenhunger wächst

Sonntag, 25. November 2007

Einmal erfasste Daten wecken Begehrlichkeiten. Wenn ein Überwachungsfanatiker erzählt, die erfassten Daten würden ja nur für einen eng definierten Zweck erhoben, bitte laut lachen.

Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten (Heise):

So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung (PDF-Datei) fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.

Die Selbstjustiz der Musik- und Filmindustrie.

Warum nicht freier Zugriff für jeden?

Wiefelspütz braucht keinen Terror

Dienstag, 13. November 2007

Dieter Wiefelspütz, der Schäuble der SPD, kommt jetzt, da die Vorratsdatenspeicherung beschlossen ist, mit der Wahrheit raus (in der Antwort auf eine Frage bei Abgeordnetenwatch):

Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.

Bisher hieß es doch immer, wir bräuchten die Vorratsdatenspeicherung zur Terrorismusbekämpfung?

Vorratsdatenspeicherung – Die Ja- und Neinsager

Sonntag, 11. November 2007

Gut, diese Abstimmung ist verloren. Ein weiterer Schritt auf dem Weg in den Überwachungsstaat.

Es war eine namentliche Abstimmung. Jeder kann wissen, wie der Abgeordnete seines Wahlkreises abgestimmt hat. Der Bundestag hat die Liste mit dem Abstimmungsverhalten veröffentlicht.

Jörg Tauss, der als Netzpolitiker der SPD gilt, hat gar nicht an der Abstimmung teilgenommen. Schade.

Hermann Scheer und Ottmar Schreiner haben sich der Stimme enthalten. Wegen solcher Sozialdemokraten bin ich bis jetzt noch nicht aus der SPD ausgetreten.

Auch bei der CDU/CSU gab es Neinstimmen.

Der Abgeordnete meines Wahlkreises – Niels Annen – hat mit Ja gestimmt. Auf seiner Homepage hat er eine persönliche Erklärung veröffentlicht. Darin begründet er seine Zustimmung damit, der SPD sei es gelungen, hohe Hürden einzuziehen. Der Gesetzentwurf trage offensichtlich nicht mehr den Makel der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn. Annen hofft auf das Bundesverfassungsgericht. Es werde möglicherweise verfassungswidrige Teile für unwirksam erklären. Dann klagt er doch hoffentlich mit? Auf der Liste der Kläger steht er leider noch nicht.

Für diese typisch sozialdemokratische Salamitaktik habe ich kein Verständnis mehr. Er stimmt mit Ja, nur weil das Gesetz aus seiner Sicht nicht offensichtlich verfassungswidrig ist? Unglaublich. Bisher habe ich mit Erststimme immer SPD gewählt und mit der Zweitstimme taktisch mal so, mal so. Das wird sich nun wohl ändern. Erinnert mich in zwei Jahren daran!

Am selben Tag beschloss der Bundestag auch die Errichtung eines Einheits- und Freiheitsdenkmals. Welch ein Zynismus.