Die Debatte wird langsam rauher (Golem.de): 

Die CDU/CSU-Fraktionsvizechefin Ilse Falk hat die Gegner von Internetsperren per Access Blocking beschuldigt, Kinderpornografie zu fördern. Kritiker handelten verantwortungslos und stellten „die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder“, sagte Falk wörtlich.

Das ist die Kinderpornostrategie in Reinform. Politiker, insbesondere der CDU, wollen das Internet überwachen und zensieren.

So einfach ist das natürlich nicht durchzusetzen. Man muss Zensur also nur umdefinieren in eine Schutzmaßnahme. Und wer will nicht Kinder schützen.

Zensurgegner macht Falk rhetorisch kurzerhand zu Kinderschändern. Wer will sich schon so einem Vorwurf aussetzen?

Ist die Infrastruktur dann erst einmal da, können flugs die nächsten Schritte folgen: Erst werden rechtsradikale Seiten gesperrt, denn Nazis will schließlich jeder bekämpfen. Dann könnten schon Seiten mit angeblich beleidigendem Inhalt folgen. Und Politiker können schnell beleidigt sein!

 Und schon sitzt überall die Schere im Kopf. Schon einige Tage Blockade verursachen bei einem kommerziellen Anbieter erheblichen Schaden.

Und ob ein Blogger überhaupt die Ressourcen hätte, gegen eine Blockade vorzugehen?

Man könnte ebenso gut fordern, jede Wohnung komplett mit Kameras zu überwachen. Und jedem Verwandten eines Kindes einen GPS-Chip einsetzen, um seine Aufenthaltsorte zu protokollieren. Schließlich findet Kindesmissbrauch sehr häufig im Verwandtenkreis statt. Das könnte Kinder auch vor Missbrauch schützen. Will das jemand?

Einige Sozialdemokraten wollen dieses Mal nicht mitmachen (Golem.de):

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstütze den Kampf gegen Kinderpornografie „in jeder Hinsicht“, heißt es in der Mitteilung von Monika Griefahn, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, und Jürgen Kucharczyk, Berichterstatter im Unterausschuss Neue Medien. Sie bezweifeln jedoch, ob Zugangserschwernisse oder Sperrverpflichtungen dafür das geeignete Mittel sind. Mehrere Gutachten seien zu dem Schluss gekommen, dass solche Maßnahmen einen schwerwiegenden Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Kommunikationsfreiheit darstellen.